Abschreibungsobjekte

Steuern sparen durch die Investition in denkmalgeschützte Immobilien (§ 7i EStG) oder Objekte in Sanierungsgebieten (§ 7h EStG).

Die denkmalgeschützte Immobilie und Objekte in Sanierungsgebieten sind die letzten attraktiven Möglichkeiten, Steuerabschreibungen in eigenes Vermögen umzuwandeln. Hierbei ergibt sich die Möglichkeit, bis zu 100 % der Sanierungskosten über 12 Jahre bei Kapitalanlage, bei Eigennutzung bis zu 90 % der Sanierungskosten über 10 Jahre als Werbungskosten steuerlich geltend zu machen.

Neben dem Steuervorteil ist für eine langfristig lukrative Immobilie die Lage entscheidend. G&P widmen diesem Aspekt besondere Sorgfalt und verknüpfen die Qualität der Immobilie mit Ihrer individuellen Steuersituation, um Ihre Wünsche und Ziele bei der Kapitalanlage optimal zu realisieren. Die ausgewählten Denkmalschutzimmobilien und Objekte in Sanierungsgebieten liegen zentrumsnah, in sogenannten Premiumlagen. Durch die hohe Wohn- und Lebensqualität in den hochwertig sanierten Altbauten ist die denkmalgeschützte Immobilie bei Mietern sehr gefragt. Eine dauerhafte Vermietung und hohe Mieterträge sind so leicht realisierbar.

Gerne besuchen G&P Sie zu einem persönlichen Gespräch. Individuelle Beratung von der Objektbesichtigung bis zur Immobilien-Finanzierung ist für uns selbstverständlich.