Vermögensschäden

Architekten, Rechtsanwälte, Steuerberater, Notare oder auch Wohnungseigentumsgemeinschaften: Wer einen echten Vermögensschaden verursachen kann, muss sich absichern – mit einer Vermögensschadenhaftpflichtversicherung.

Wenn vertragliche Sorgfaltspflichten nicht erfüllt werden, entsteht vor allem bei beratend Tätigen unter Umständen ein Vermögensschaden, der nicht mit einem Personen- oder Sachschaden in Verbindung steht. Der Geschädigte fordert daraufhin einen finanziellen Ausgleich. Nicht jeder Anspruch ist jedoch berechtigt, deshalb hat die Vermögenshaftpflichtversicherung auch die Funktion, unberechtigte Forderungen abzuwehren. Ist der Anspruch begründet, übernimmt die Versicherung die Zahlung.

In der privaten Haftpflichtversicherung oder der Berufshaftpflichtverischerung können echte Vermögensschäden ausgeschlossen oder nur bis zu einer geringen Summe gedeckt sein. Deshalb ist die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung für alle, die in beratenden Berufen tätig sind, ein wichtiger Schritt, um ihr finanzielles Risiko zu minimieren. Auch für Vereine und Verbände mit ehrenamtlichen Mitarbeitern kann eine solche Versicherung sinnvoll sein. Sprechen Sie mit uns – zusammen mit unseren Partnern bieten wir Ihnen eine erstklassige Beratung!